Allg. Hinweis zur Freistellung bei religiösen Feiertagen

Sehr geehrte Eltern, 

 

im Bezug auf den anstehenden religiösen Feiertag möchten wir folgende Informationen weitergeben. Sollten eventuelle Unstimmigkeiten entstanden sein, bitten wir um Verzeihung. 

  1. Natürlich werden alle Schülerinnen und Schüler für das Opferfest beurlaubt.
  2. Unsere Aufgabe ist für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu sorgen.
  3. Deshalb ist es für uns sehr schwierig, eine Beurlaubung auszusprechen, wenn diese ohne Vorlauf von mind. 2 Wochen beantragt wird. Wir müssen sicher gehen, dass die Beurlaubung von den Erziehungsberechtigten beantragt worden ist. Bei einem entsprechenden Vorlauf können wir kurz nachfragen und wissen dann, dass die Kinder 'sich nicht selber entschuldigt haben und niemand weiß, wo sie sind'.
  4. Aus diesem Grunde und der Kürze der Zeit haben wir gestern auf die Homepage geschrieben, dass die Eltern bitte heute zur Schule kommen, damit wir sicher sind, dass die Kinder in ihrer Glaubensgemeinschaft sind.
  5. Wenn wir im Vorfeld wissen, wie viele Schülerinnen und Schüler nicht anwesend sind, dann können wir auch den Tag entsprechend planen (u. a. keine Klassenarbeiten, ggf. Klassen zusammenlegen, ... ).

Damit wir im nächsten Schuljahr alle besser planen können - Sie als Eltern und wir als Schule -  werden wir auf den Klassenpflegschaftssitzungen am Anfang des Schuljahres unter den Eltern abfragen, welche Kinder zu welchem religiösen Fest nicht da sind. 

 

Herzliche Grüße

 

F. Sohrab und E. Decken

 

Hinweis: Freistellung vom Unterricht 

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass eine Freistellung vom Unterricht vor und nach den Ferien - dazu zählen auch die Pfingstferien -  grundsätzlich NICHT möglich ist:

 

"Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien dürfen Schüler*innen nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen."

 

Weitere Hinweise finden Sie im Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 29.05.2015.

Hier finden Sie die Liste der Bücher im Elternanteil für das Schuljahr 2025/2026:

Bücher im Elternanteil 2025 - 26.docx
Microsoft Word-Dokument [14.9 KB]

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